e) Die Beurteilung der Denkmalpflege überzeugt. Bei einem schützenswerten Baudenkmal gelten strenge Anforderungen. Gemäss Beschreibung im Bauinventar zeichnet sich die Gassenfront des Gebäudes aus durch die «viergeschossige, siebenachsige Fensterfront, die in der Horizontalen durch zwei Gesimse gegliedert wird. Das Haus besitzt ein im Altstadtkomplex eher unübliches Hochparterre mit offenen Kellerfenstern und eingemitteter Eingangsnische mit integrierter Eingangstreppe. Die Rhythmisierung bzw. Kontraktion der Fensterachsen zur 12 Baureglement der Stadt Bern (BO; SSSB 721.1). Art. 130 BO in der ab 1. Januar 2003 geltenden Fassung lautete: