Sie beantragt, der Bauabschlag mit Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands vom 21. April 2022 sei betreffend die Positionen 2 und 3 (querabstehende Leuchtreklamen und Eigenreklamen in den Leibungen der Kellerfenster) aufzuheben und es sei die Baubewilligung zu erteilen. Eventualiter sei auf eine Wiederherstellung betreffend die Position 2 (querabstehender Leuchtkasten 2.2) und teilweise betreffend die Position 3 (die zwei mittleren Eigenreklamen in den unteren Leibungen der Kellerfenster) vorläufig zu verzichten und sie sei zu verpflichten, diese beiden Positionen erst im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zu entfernen.