2. Am 8. März 2021 reichte die Beschwerdeführerin ein nachträgliches Baugesuch ein für die Leuchtreklame oberhalb des Eingangs (Position 1 gemäss Plan «Druckvorlagen» und Plan «Ansicht Nord»), die zwei querabstehenden Leuchtkästen neben dem Eingang (Position 2) und die sechs Leuchtkästen in den Leibungen der Kellerfenster (Position 3). Mit Bauentscheid mit Wiederherstellung vom 21. April 2022 bewilligte die Stadt Bern den Leuchtkasten über dem Eingang (Position 1). Nebst anderen Auflagen verfügte sie, dass nur die goldene Schrift leuchtend erscheinen darf und der schwarze Hintergrund lichtdicht auszuführen ist.