Es resultieren ersatzfähige Parteikosten von gesamthaft CHF 5597.44. Davon hat der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerschaft drei Viertel, also (gerundet) CHF 4198.10 zu erstatten. Die Gemeinde hat der Beschwerdegegnerschaft Parteikosten im Umfang von CHF 1399.35 zu erstatten. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid der Gemeinde Wohlen bei Bern vom 27. April 2022 wird bestätigt. 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von CHF 1500.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.