Im vorliegenden Fall sind der gebotene Zeitaufwand und die Schwierigkeit des Prozesses als durchschnittlich zu werten. Obwohl das Bauvorhaben eine Heizungsanlage für eine Vielzahl von Parteien betrifft, ist angesichts der vergleichsweise bescheidenen Baukosten, die gemäss Baugesuch rund CHF 400’000.– betragen, von einer eher unterdurchschnittlichen Bedeutung der Streitsache auszugehen. Damit erscheint ein Honorar von CHF 5000.– als angemessen. Hinzu kommen die Auslagen von CHF 197.25 sowie die Mehrwertsteuer von CHF 400.19 (7,7 % auf Honorar und Auslagen). Es resultieren ersatzfähige Parteikosten von gesamthaft CHF 5597.44.