Beschwerdegegnerschaft ein Viertel der ersatzfähigen Parteikosten zu erstatten. Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerschaft macht Parteikosten im Umfang von CHF 7293.71 geltend. Diese setzen sich zusammen aus einem Honorar von CHF 6575.–, Auslagen von CHF 197.25 und der Mehrwertsteuer von CHF 521.46.