Im Beschwerdeverfahren ist das AUE mit Stellungnahme vom 21. Juni 2022 auf die Argumente des Beschwerdeführers zur Inversionsneigung im Aaregraben und die dortige Feinstaubbelastung eingegangen; der Beschwerdeführer konnte sich anschliessend dazu äussern. In den Erwägungen des vorliegenden Entscheids wird auf die mit Studien der Universität Bern unterlegten Vorbringen des Beschwerdeführers eingegangen und dargelegt, dass der angefochtene Entscheid auch bei deren Berücksichtigung korrekt ist. Die Gehörsverletzung zulasten des Beschwerdeführers konnte damit im Beschwerdeverfahren geheilt werden.