Verschärfte Emissionsbegrenzungen, die im Massnahmenplan nicht vorgesehen sind, kommen in Frage, wenn kein zulänglicher Massnahmenplan zur Luftreinhaltung besteht.37 Eine solche Situation liegt hier nicht vor. Das AUE legt in seiner Stellungnahme vom 21. Juni 2022 gestützt auf verschiedene Quellen dar, dass die Feinstaubbelastung im Kantonsgebiet generell abnimmt. Der Jahresmittelgrenzwert gemäss der LRV werde seit Jahren unterschritten. Der Tagesmittelgrenzwert gemäss der LRV sei im Winter 2021/2022 nicht öfter als die erlaubten 3 Mal überschritten worden, wobei für Überschreitungen insbesondere durch die Witterung herangetragener Saharastaub verantwortlich sei.