Bei einer Pelletheizung mit 550 kW Feuerungswärmeleistung beträgt der Kreisradius des Einwirkungsbereichs um die Kaminmündung 40 m, bei der Ölheizung mit ca. 450 kW Nennheizleistung 20 m (Ziffer 6.2 und Tab. 6 der Kamin-Empfehlungen). Der Studie der Universität Bern lässt sich nicht entnehmen, dass innerhalb oder am Rand dieses Einwirkungsbereichs Hindernisse für die Ausbreitung der Abgase bestünden. Auch aus den Akten oder sonstigen verfügbaren Informationen (Kartenmaterial beim Geoportal30 und bei Swisstopo31) sind keine solchen Hindernisse ersichtlich. Daher leuchtet die Annahme des AUE ein, dass von einer Standardsituation auszugehen ist und sich keine Verschärfung aufdrängt.