Bei Einhaltung dieser Kaminhöhen seien daher keine übermässigen Immissionen durch eine einzelne Heizzentrale zu erwarten. Das AUE achte in seiner Beurteilungspraxis auf Hauptwindrichtungen und Inversionslagen, wenn sich grössere Hindernisse am Rand des definierten Einwirkungsbereichs befänden, so dass sich die Abgase nicht ungehindert ausbreiten könnten. Beispiele seien ein steiles oder stufenartiges Gelände, Waldränder oder hohe angrenzende Überbauungen.