Dies führt gemäss dem Fachbericht des AUE zu einer Mindesthöhe über dem höchsten Gebäudeteil von 4 m für die Pelletfeuerungsanlage und von 3 m für die Ölfeuerungsanlage. Das AUE erläutert in seiner Stellungnahme vom 21. Juni 2022, dass mit der schematischen Berechnung der Kaminhöhen gemäss den Kamin-Empfehlungen auch besondere meteorologische Bedingungen wie häufige Inversionslagen berücksichtigt werden. Bei Einhaltung dieser Kaminhöhen seien daher keine übermässigen Immissionen durch eine einzelne Heizzentrale zu erwarten.