daher leuchtet es ein, dass bei der Pelletheizung die Leistung beider Feuerungen berücksichtigt wird. Von den drei in Ziffer 4.2 Abs. 1 angeführten Definitionen der Mindesthöhe ist jeweils diejenige massgebend, welche die höchste Kaminhöhe über Dach erfordert (Ziffer 4.2 Abs. 2 der Kamin-Empfehlungen). Dies führt gemäss dem Fachbericht des AUE zu einer Mindesthöhe über dem höchsten Gebäudeteil von 4 m für die Pelletfeuerungsanlage und von 3 m für die Ölfeuerungsanlage.