f) Das AUE legt in seinem Fachbericht nachvollziehbar dar, dass die Ölheizung mit ca. 450 kW Nennheizleistung und die Pelletheizung mit gesamthaft 480 kW Nennheizleistung bzw. 550 kW Feuerungswärmeleistung als «grössere Feuerungsanlagen» gemäss Ziffer 4.1 der Kamin- Empfehlungen gelten. Nach Ziffer 2.4 der Kamin-Empfehlungen ist für die Festlegung der Kaminhöhe die Feuerungswärmeleistung der ganzen betrieblichen Einheit massgebend, wenn diese aus mehreren Einzelfeuerungen besteht; daher leuchtet es ein, dass bei der Pelletheizung die Leistung beider Feuerungen berücksichtigt wird.