8/15 BVD 110/2022/86 der Emissionsbegrenzungen gemäss Anhang 3 LRV mit einer Abnahmemessung und anschliessend mit periodischen Messungen kontrolliert werden kann. Die Gemeinde hat in Dispositivziffer 2.6 des angefochtenen Entscheids die Nebenbestimmungen gemäss dem Amtsbericht des AUE vom 4. November 2021 als verbindlich erklärt.