Diese unterscheiden nach verschiedenen Brennstoffen und sehen für Holzfeuerungen spezifische Emissionsgrenzwerte u.a. für Feststoffe (Staub) vor. Dem vergleichsweise hohen Feinstaubausstoss aus Holzheizungen (inkl. Pelletheizungen) wird also durch entsprechend angepasste Grenzwerte Rechnung getragen. Mit der Festlegung vorsorglicher Emissionsgrenzwerte hat der Bundesrat verbindlich bestimmt, welche Emissionsbegrenzungen (u.a. für Feinstaub) als wirtschaftlich tragbar anzusehen sind.27