Eine Entscheidbehörde kann ihrer Begründungspflicht auch mit Verweisen bspw. auf einen eingeholten Fachbericht nachkommen.22 Dies setzt aber voraus, dass die erforderliche Begründung aus dem fraglichen Fachbericht hervorgeht. Vorliegend beliess es die Gemeinde beim Hinweis, dass sich das AUE zur Frage der Inversionslage gerade nicht geäussert hatte. 18 https://www.geography.unibe.ch/dienstleistungen/geographica_bernensia/digitale_publikationen/gb2019g12/ index_ger.html 19 BVR 2018 S. 341 E. 3.4.2, 2016 S. 402 E. 6.2; BGE 140 II 262 E. 6.2; Michel Daum, in Kommentar zum bernischen