Die Gemeinde hat in ihren Entscheiderwägungen begründet, warum sie keine zusätzlichen Abklärungen für nötig hielt und die Einhaltung der Luftreinhaltevorschriften bejahte. Hinsichtlich der Luftreinhaltung stützt sie sich massgeblich auf den erstinstanzlich eingeholten Fachbericht vom 4. November 2021 des AUE.20 Das AUE vertrat darin die Ansicht, dass das Bauvorhaben unter Auflagen bewilligt werden könne. Der Beschwerdeführer übte am Fachbericht des AUE keine substantielle Kritik. Er hielt aber in seinen Schlussbemerkungen vom 2. Februar 2022 an seiner Ansicht fest, dass die Feinstaubbelastung durch Holzenergienutzung wegen der Inversionslage im Aaregraben besonders problematisch sei.