das am dichtesten überbaute Gebiet des Aaregrabens sei. Er verweist ausserdem auf Publikationen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), wonach Pelletheizungen deutlich grössere Feinstaubemissionen verursachten als Ölheizungen. c) Der Beschwerdeführer rügt, die Gemeinde habe seine Vorbringen nicht inhaltlich gewürdigt und diese seien in die Entscheidfindung nicht eingeflossen.