Als Beschwerdebeilage 7 hat der Beschwerdeführer eine Zusammenstellung dieser Erkenntnisse eingereicht. Als Beschwerdebeilage 8 hat er auch Auszüge aus dem Beitrag Nr. 8 «Der Aaregraben nördlich von Bern» eingereicht, der offenbar nicht online verfügbar ist. Danach ist der Aaregraben nördlich von Bern durch häufige Inversion und schlechte Durchlüftung geprägt; dies setze der lufthygienischen Belastbarkeit natürliche Grenzen. Der Beschwerdeführer weist darauf hin, dass K.________ das am dichtesten überbaute Gebiet des Aaregrabens sei.