a) Nach Ansicht des Beschwerdeführers hat die Gemeinde das Bauvorhaben hinsichtlich der Luftreinhaltung falsch beurteilt; jedenfalls seien zusätzliche Abklärungen nötig. Bei der Beurteilung müsse eine Studie der Universität Bern zur besonderen Lage des Aaregrabens (Neigung zu Inversionslagen mit schlechter Durchlüftung) berücksichtigt werden. Der Feinstaubausstoss der Pelletheizung müsse quantifiziert und die Einhaltung der Vorschriften zur Luftreinhaltung müssten gestützt auf die entsprechenden Werte beurteilt werden.