Der Beschwerdeführer erachtet dies bzw. die Erteilung der Baubewilligung für das streitige Projekt als willkürlich. Der Gemeinderat habe jahrelang kommuniziert, dass Holzheizungen in K.________ nicht empfohlen seien, dies im Energierichtplan auch so festgehalten und den Anschluss an den Wärmeverbund gefördert. Anwohner, die trotz der damit verbundenen Kosten am Wärmeverbund teilnähmen, müssten sich nun betrogen vorkommen.