Aus dem Protokoll der Miteigentümerversammlung vom 16. Juni 2021 geht die Aufgabenverteilung zwischen Ausschuss und Verwaltung nicht hervor. Da nunmehr Vollmachten sowohl von der Verwaltung als auch des Ausschusses vorliegen, ist genügend nachgewiesen, dass der Rechtsvertreter im vorliegenden Verfahren alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft A.________ vertritt. 2. Kommunale Energievorschriften