Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerschaft reichte diese am 17. August 2022 ein. Der Ausschuss sowie die Verwaltung (H.________AG) waren von der Eigentümergemeinschaft gemäss Beschluss an der ordentlichen Miteigentümerversammlung am 16. Juni 2021 einstimmig mit den weiteren Schritten zur Umsetzung des beschlossenen Heizungsprojekts betraut worden.12 Es ist davon auszugehen, dass davon auch die Mandatierung eines Rechtsvertreters für die passive Prozessführung betreffend die Baubewilligung umfasst wird. Aus dem Protokoll der Miteigentümerversammlung vom 16. Juni 2021 geht die Aufgabenverteilung zwischen Ausschuss und Verwaltung nicht hervor.