Da der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerschaft letztlich im Namen aller Mitglieder der Eigentümergemeinschaft handeln will und die Handlungsbefugnis einzelner Streitgenossen nach Art. 70 Abs. 2 ZPO nicht sämtliche Prozesshandlungen umfasst, die im Verlauf des Beschwerdeverfahrens in Frage stehen könnten,11 bat das Rechtsamt den Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerschaft um Nachreichung der in Aussicht gestellten Vollmacht des Ausschusses der Eigentümergemeinschaft (auch als Arbeitsgruppe bezeichnet). Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerschaft reichte diese am 17. August 2022 ein.