Beschwerdeführer bringt in der Beschwerdebegründung vor, dass die angefochtene Baubewilligung bei richtiger Würdigung der von ihm vorgebrachten Argumente nicht hätte erteilt werden dürfen. Auch wenn er gemäss dem geäusserten Rechtsbegehren die Neubeurteilung durch die Vorinstanz verlangt, strebt er somit letztlich einen Bauabschlag für das streitige Projekt oder allenfalls die Anordnung zusätzlicher bzw. strengerer Nebenbestimmungen an. Das Rechtsbegehren ist in diesem Sinne zu interpretieren und genügt damit den formellen Anforderungen. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.