Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zur Stellungnahme des AUE und den weiteren Eingaben zu äussern. Die Beschwerdegegnerschaft äusserte sich mit Stellungnahme vom 17. August 2022. Der Beschwerdeführer reichte am 20. August 2022 eine Stellungnahme ein. Die Gemeinde Wohlen bei Bern verzichtete auf eine weitere Stellungnahme. Das Rechtsamt gab den Beteiligten mit Verfügung vom 9. September 2022 Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Beide Parteien halten an ihren Anträgen fest. 4. Auf die Stellungnahme des AUE und die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen