Sie beantragen die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Wohlen bei Bern beantragt mit Stellungnahme vom 22. Juni 2022 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Das zur Stellungnahme eingeladene Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, äusserte sich mit Eingabe vom 21. Juni 2022 zur Beschwerde. Es hält mit zusätzlichen Erläuterungen an seinem Fachbericht vom 4. November 2021 fest.