2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 16. Mai 2022 (Datum der Postaufgabe) Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 27. April 2022 und die Rückweisung der Sache an die Gemeinde zur Ergänzung der Abklärungen und sinngemäss zur neuen Entscheidung. Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs und macht geltend, dass ungenügende Abklärungen im Hinblick auf die Einhaltung der umweltschutzrechtlichen Vorschriften getroffen worden seien.