1 Vgl. Beilage 8 zur Beschwerdeantwort vom 22. Juni 2022 1/15 BVD 110/2022/86 in der Bestandeszone. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Bauentscheid vom 27. April 2022 erteilte die Gemeinde Wohlen bei Bern die Baubewilligung mit Auflagen betreffend Lärm, Brandschutz und Luftreinhaltung.