1. Die Beschwerdeführerin reichte im Februar 2022 bei der Stadt Biel ein Baugesuch ein für die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. A.________ und B.________. Die Parzellen liegen in der Mischzone B. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 14. April 2022 sistierte die Stadt Biel das Baubewilligungsverfahren BG25170, bis ein Entscheid des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 vorliegt.