Konkrete Anhaltspunkte, dass das Bauvorhaben zu einer Verkehrsgefährdung führen würde, bestehen keine, auch der Beschwerdeführer vermag keine solchen zu benennen. Der Dienstzweig Verkehr der Gemeinde Köniz hat in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2021 lediglich hinsichtlich des «Unterstands Container» eine potenzielle Gefahrenstelle erkannt. Dieser «Unterstand Container» ist aber auf dem bewilligten Plan «Situation 1:100» durchgestrichen und gemäss handschriftlicher Notiz nicht Gegenstand des Verfahrens. Im Übrigen kommt der Dienstzweig Verkehr zum Schluss, aus seiner Sicht könne das Baugesuch bewilligt werden.7