Zudem macht er damit nur eine Abhängigkeit des Projekts «B.________» beziehungsweise einer Überbauung des Areals «A.________» vom aktuellen Bauvorhaben geltend, nicht aber umgekehrt eine Abhängigkeit des aktuellen Bauvorhabens vom Projekt «B.________». Nur letzteres wäre hier aber relevant, wenn nämlich das vorliegende Bauvorhaben nur zusammen mit dem Projekt «B.________» beurteilt werden könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ob das jetzige Bauvorhaben und die dadurch geschaffene neue Verkehrssituation bei einer späteren Realisierung des Projekts «B.________» zu Problemen führen würde, muss nicht jetzt, sondern gegebenenfalls im Rahmen der Bewilligung des Projekts «B.____