d) Im Übrigen geht auch der Beschwerdeführer nicht davon aus, dass Gegenstände des Bauvorhabens innerhalb des Perimeters der ZPP liegen, so dass deshalb eine UeO erforderlich wäre. Er leitet das Erfordernis einer UeO vielmehr aus einem Zusammenhang mit dem Projekt «B.________» ab. Der Beschwerdeführer macht geltend, die Beschwerdegegnerin habe das Baugesuch eingereicht, um die Voraussetzungen für die Realisierung dieses Projekts zu schaffen. Damit spricht der Beschwerdeführer jedoch nur tatsächliche Gegebenheiten, nicht aber rechtliche Voraussetzungen an. Zudem macht er damit nur eine Abhängigkeit des Projekts «B.______