1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 28. September 2021 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für die Verschiebung der Bushaltestelle auf die andere Strassenseite sowie den Abbruch und den Neubau der Recyclingsammelstelle auf den Parzellen Köniz Grundbuchblatt Nrn. F.________, J.________, K.________ und L.________. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 6. April 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung.