1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Sigriswil vom 6. Dezember 2019 wird aufgehoben. Die Sache geht zurück an die Gemeinde Sigriswil zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. 2. Die von der Gemeinde Sigriswil im Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2020/1 eingereichten Baugesuchsakten (BG 035-2019) und im Beschwerdeverfahren RA Nr.110/2018/77 eingereichten Baugesuchsakten (BG 011-1974 und BG 091-1998; mit Verfügung vom 7. Juli 2020 zu den amtlichen Akten des Beschwerdeverfahrens RA Nr. 110/2020/1 genommen) gehen zurück an die Gemeinde Sigriswil.