7. Nachdem das Verwaltungsgericht mit Schreiben vom 5. Mai 2022 der BVD die Akten hat zukommen lassen (Eingang der Akten bei der BVD am 6. Mai 2022), nahm das Rechtsamt das Verfahren unter der neuen RA Nr. 110/2022/80 mit Verfügung vom 11. Mai 2022 wieder auf. Mit Verfügung vom 6. Juli 2022 informierte das Rechtsamt die Verfahrensbeteiligten, es werde eine Rückweisung an die Gemeinde Sigriswil beabsichtigt. 8. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten