Nachdem das Rechtsamt bei der Abteilung Immissionsschutz, bei der Gemeinde und bei der Beschwerdegegnerschaft im Rahmen der Verfahrensinstruktion weitere Abklärungen vorgenommen hatte, erhielten die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen. Die Beschwerdeführenden hielten in ihrer Stellungnahme vom 7. Oktober 2020 an ihrer Beschwerde fest und beantragten deren Gutheissung. Auch die Beschwerdegegnerschaft bestätigte in ihrer Stellungnahme vom 9. Oktober 2020 ihren Antrag auf Abweisung der Beschwerde. Zu dieser Stellungnahme der Beschwerdegegnerschaft äusserten sich die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 29. Oktober 2020.