Die Gemeinde Sigriswil beantragte in ihrer Stellungnahme vom 7. Februar 2020, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Beschwerdegegnerschaft beantragte in ihrer Beschwerdeantwort vom 10. Februar 2020 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Nachdem das Rechtsamt bei der Abteilung Immissionsschutz, bei der Gemeinde und bei der Beschwerdegegnerschaft im Rahmen der Verfahrensinstruktion weitere Abklärungen vorgenommen hatte, erhielten die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen.