4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben den Verfahrensbeteiligten lud es auch das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, zur Stellungnahme ein. Die Abteilung Immissionsschutz stellte in ihrer Stellungnahme vom 21. Januar 2020 keinen Antrag, äusserte sich aber zur Beschwerde, soweit diese den Industrie- und Gewerbelärm betrifft. Die Gemeinde Sigriswil beantragte in ihrer Stellungnahme vom 7. Februar 2020, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.