Anfang Oktober 2019 liess die Beschwerdegegnerschaft die Wärmepumpe installieren. Mit Bauentscheid vom 6. Dezember 2019 erteilte die Gemeinde Sigriswil die Baubewilligung. Zudem entzog sie einer allfälligen Beschwerde gegen den Bauentscheid die aufschiebende Wirkung. 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 6. Januar 2020 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragten, der Bauentscheid vom 6. Dezember 2019 sei aufzuheben und dem Baugesuch vom 28. Mai 2019 sei der Bauabschlag zu erteilen. Zudem beantragten sie, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde sei wiederherzustellen.