2. Am 28. Mai 2019 reichte die Beschwerdegegnerschaft erneut ein Baugesuch ein für das Erstellen einer neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe anstelle der bestehenden Elektroheizung auf der Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 und ist der Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) II zugeordnet (Art. 211 Abs. 2 GBR1 i.V.m. dem Zonenplan Aeschlen-Gunten). Die Gemeinde führte wiederum das Verfahren für eine kleine Baubewilligung ohne Publikation durch. Gegen die geplante Wärmepumpe erhoben die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 17. August 2019 Einsprache. Anfang Oktober 2019 liess die Beschwerdegegnerschaft die Wärmepumpe installieren.