mittels Kanalfernsehaufnahmen zu verlangen. Die umstrittene Auflage in Ziff. 4.2 des Fachberichts Gewässerschutz ist daher unzulässig. Dies umso mehr, als fraglich ist, ob der Umbau der ehemaligen Kleinküche in einen Duschraum bzw. die damit verbundenen Arbeiten überhaupt baubewilligungspflichtig sind. Auch die Gemeinde geht diesbezüglich in einer E-Mail vom 28. April 2022 von einer Baubewilligungsfreiheit aus.13 Ebenso dürfte dafür keine Gewässerschutzbewilligung erforderlich sein, insbesondere ist der Tatbestand von Art. 26 Abs. 2 Bst. a KGV nicht erfüllt, was die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 9. Juni 2022 einräumt. Demzufolge wird die Beschwerde gutgeheissen und die Ziff.