Somit handelt es sich aufgrund des Umbaus der ehemaligen Kleinküche in einen Duschraum zwar um ein Bauvorhaben, das einen Zusammenhang mit Abwasser aufweist, eine relevante Auswirkung auf die Abwasserentsorgung hat das Bauvorhaben aber nicht. Mit Blick auf die allgemeinen baurechtlichen Vorschriften und Grundsätze zu den Nebenbestimmungen kann daher nicht davon gesprochen werden, dass die verlangten Kanalfernsehaufnahmen einen engen sachlichen Zusammenhang mit dem Bauvorhaben haben. Abgesehen davon wäre es auch unverhältnismässig, für das Versetzen einer Dusche vom Unter- ins Obergeschoss und den Ersatz eines Spülbeckens durch ein Handwaschbecken die Überprüfung der Hausanschlussleitung