4.5 des Fachberichts Gewässerschutz ausgegangen wird (minus vier Stück «BW’s»). Insofern wird die Kanalisation inklusive der Hausanschlussleitung (Grundleitung) durch das Bauvorhaben nicht zusätzlich belastet, sondern sogar entlastet, worauf die Beschwerdeführenden in ihrer Eingabe vom 20. Januar 2023 mit Verweis auf eine E-Mail der Leiterin des Bauinspektorats der Gemeinde Bolligen vom 9. Mai 2022 noch einmal hingewiesen haben. Die Hausanschlussleitung selber ist vom Bauvorhaben ohnehin nicht betroffen, sie bleibt unberührt. Betroffen sind lediglich gebäudeinterne Entwässerungsanlagen, wobei auch diese nicht im grösseren Stil umgebaut oder saniert werden.