ehemaligen Kleinküche durch ein Handwaschbecken ersetzt, wobei das Handwaschbecken einen geringeren Belastungswert gemäss SVGW12 aufweist. Schliesslich wird im Untergeschoss eine «Schwinge» abgebrochen. Dies ergibt sich aus den Baugesuchsformularen 1.0 und 5.5 sowie den bewilligten Plänen. Gemäss dem Formular 5.5 ergibt sich durch das Bauvorhaben somit insgesamt eine Reduktion der Belastungswerte gemäss SVGW, wovon auch in Ziff. 4.5 des Fachberichts Gewässerschutz ausgegangen wird (minus vier Stück «BW’s»).