in der Regel auch verhältnismässig sein. Dementsprechend empfiehlt auch der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) den Gemeinden, einen Nachweis über den Zustand der Entwässerungsanlagen nur bei Bauvorhaben an den Entwässerungsanlagen oder bei erheblichen Umbauten, die einen Grossteil der Liegenschaft betreffen respektive die einem kompletten Gebäudeneubau gleichkommen, zu verlangen.11