d) Die Ziff. 4.2 des Fachberichts Gewässerschutz trägt den Titel «Auflagen Schmutz- und Regenabwasser» und lautet wie folgt: «Im Leitungskataster Abwasser sind keine Schmutz- und Regenwasserleitungen in der Parzelle F.________ eingezeichnet. Die Grundleitungen müssen mittels Kanalfernsehen aufgenommen und der Gemeinde abgegeben werden (ZpA, Zustand private Abwasserleitungen). Die A.________ AG wird die Auswertung der Kanalaufnahmen durchführen und Sanierungsmassnahmen inkl. Kostenschätzung dem Grundeigentümer mitteilen. Die defekten Leitungen und Schächte müssen innerhalb 2 Jahren, nach dem Datum des Sanierungsvorschlags, saniert sei.