Gestützt auf Art. 23 Abwasserentsorgungsreglement7 kontrolliere die Bauverwaltung periodisch die Abwasseranlagen auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Gewässerschutzbewilligung. Die Kosten der Kontrollen trage in jedem Fall die Gemeinde. Auferlegte Kontrollen im Rahmen von einzelnen Baugesuchen würden die Gesuchstellenden tragen.