c) Die Gemeinde macht dazu in ihrer Stellungnahme vom 9. Juni 2022 geltend, durch das projektierte Bauvorhaben ergäben sich Änderungen an den Wasser- und Abwasserinstallationen. In den Katasterplänen der Gemeinde sei die Kanalisationsleitung der hier betroffenen 3/8 BVD 110/2022/79