Die Kosten für die Zustandserfassung gingen in der Regel zu Lasten der Gemeinde (allenfalls subventioniert durch den kantonalen Abwasserfonds). Davon abweichend sei im vorliegenden Fall die Baubewilligung zum Anlass für Auflagen zur Kanalisationssanierung genommen worden. Dieses Vorgehen verursache gegenüber einem koordinierten Vorgehen Mehrkosten und sei mit einem Risiko für Fehlinvestitionen verbunden. Zudem benachteilige dieses Vorgehen die Bauherrschaft gegenüber anderen Eigentümerinnen und Eigentümern, die von einem koordinierten Vorgehen und Subventionen profitierten.